Manchmal frage ich mich, ob ich mich wirklich so sehr von der breiten Masse unterscheide, oder manchmal nur dem Irrtum unterliege, die Medien würden Wahrheit berichten.
Da wird doch tatsächlich die Frage aufgeworfen, ob ein verurteilter Mörder Recht auf menschenwürdige Behandlung hat. Die Frage, ob man mit Folter drohen darf ist genau genommen die Frage, ob der Zweck die Mittel heiligt. Diese Frage ist wahrlich nicht einfach zu beantworten und muss wohl von Fall zu Fall betrachtet werden. Möglicherweise bestand eine gefühlt gute Chance, das Kind zu retten und vielleicht war die Entscheidung, dem Verdächtigen mit Folter zu drohen daher sogar angemessen. Aber jede Entscheidung hat ihre Konsequenzen – und ein Verstoß gegen ein fundamentales Grundrecht MUSS Konsequenzen haben. Daher wäre es in meinen Augen ein Skandal gewesen, hätte man diesem Menschen kein Schmerzensgeld zugestanden. Denn dass machte eine solche Entscheidung in der Zukunft wesentlich leichter und untergrübe unseren Rechtsstaat aufs Schlimmste.
Hier gibt es also überhaupt nichts aufzuregen. Hätte sich im Nachhinein herausgestellt, dass er völlig unschuldig ist, sähe die Situation jetzt ganz anders aus. Fakt ist aber dass vor dem Gesetz ALLE gleich sind. Und darauf will ich mich verdammt noch mal verlassen können.